COVID-19 Aktuelles

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01 Januar, 2023

Das Vorzeigen eines gültigen Impfpasses/ Nachweis über vergangene Erkrankung und Genesung von COVID-19/ negatives Testergebnis einer SARS-CoV-2-Infektion (PCR oder Antigen-Schnelltest) ist nicht mehr für alle Reisenden erforderlich.

Abfahrten aus dem Ausland nach Griechenland

Abfahrten aus dem Ausland nach Italien

Abfahrten innerhalb Griechenlands

  • Die Verwendung eines hohen Atemschutzmaskenschutzes (FFP2 oder N95) oder alternativ einer Doppelmaske ist nicht mehr für alle Abfahrten innerhalb Griechenlands erforderlich

Für alle Abfahrten

  • Da sich die nationalen Reisebeschränkungen und besonderen Einreisebestimmungen abrupt ändern und je nach Land oder sogar Region variieren können, wird empfohlen, die Bestimmungen für jedes Land, in das Sie reisen, vor jeder Reise sorgfältig zu lesen. Der beste Ort, um diese Informationen zu finden, ist auf der
  • Website der jeweiligen Landesregierung. Sehen Sie auch hier: https://reopen.europa.eu/en/

 


1. Mai 2022

Abfahrten aus dem Ausland nach Griechenland

Abfahrten aus dem Ausland nach Italien

Abfahrten innerhalb Griechenlands

Für alle Abfahrten

  • Da sich die nationalen Reisebeschränkungen und besonderen Einreisebestimmungen abrupt ändern und je nach Land oder sogar Region variieren können, wird empfohlen, die Bestimmungen für jedes Land, in das Sie reisen, vor jeder Reise sorgfältig zu lesen. Der beste Ort, um diese Informationen zu finden, ist auf der
  • Website der jeweiligen Landesregierung. Sehen Sie auch hier: https://reopen.europa.eu/en/

 


19. April 2022

Abfahrten aus dem Ausland nach Griechenland

Abfahrten aus dem Ausland nach Italien

Abfahrten innerhalb Griechenlands

1. Vor der Reise und während des Einsteigens müssen alle Passagiere eines der Folgenden vorweisen:

  • Amtliche Bescheinigung über die vollständige Impfung gegen COVID-19 mindestens vierzehn (14) Tage vor Ihrer Reise
  • Negatives Ergebnis des PCR-Tests, der bis zu 72 Stunden vor Abfahrt durchgeführt wurde
  • Krankheitsbescheinigung einen (1) Monat nach Krankheit und bis zu sechs (6) Monate

2. Die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests, Schnelltests oder Selbsttests, sofern keine Impfbescheinigung vorliegt, gilt für Passagiere über 12 Jahre und das Ergebnis sollte negativ sein.
3. Griechische Staatsbürger müssen ihre Testergebnisse offiziell über die Website der griechischen Regierung bekannt geben und sie beim Einsteigen in Papierform vorlegen.
4. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die obligatorische Verwendung der Maske während der Reise einzuhalten.

Bitte beachten Sie wichtige zusätzliche Einreisebestimmungen mit Stand vom 19.04.2022

Für alle Abfahrten

  • Da sich die nationalen Reisebeschränkungen und besonderen Einreisebestimmungen abrupt ändern und je nach Land oder sogar Region variieren können, wird empfohlen, die Bestimmungen für jedes Land, in das Sie reisen, vor jeder Reise sorgfältig zu lesen. Der beste Ort, um diese Informationen zu finden, ist auf der
  • Website der jeweiligen Landesregierung. Sehen Sie auch hier: https://reopen.europa.eu/en/

 


14. Mai 2021

 

Abfahrten aus dem Ausland nach Griechenland

1. Füllen Sie den Fragebogen zur Gesundheitserklärung vor dem Einsteigen aus und übergeben Sie ihn beim Einsteigen zusammen mit Ihrem Boarding-Ticket an den Chief Purser des Schiffes.

2. Reichen Sie innerhalb von vierundzwanzig (24) bis zweiundsiebzig (72) Stunden vor Ihrer Ankunft in Griechenland das elektronische Passagierlokalisierungsformular (PLF) ein. Bitte beachten Sie, dass bei Ankunft in Griechenland eine gedruckte oder elektronische Kopie des eingereichten PLF-Formulars vorgelegt werden muss. Passagiere, die den PLF nicht eingereicht haben, können nicht einsteigen.

Abfahrten innerhalb Griechenlands (vom Festland zu den Inseln)

1. Füllen Sie den Fragebogen zur Gesundheitserklärung vor dem Einsteigen aus und übergeben Sie ihn beim Einsteigen zusammen mit Ihrem Boarding-Ticket an den Chief Purser des Schiffes.

2. Vor der Reise und während des Einsteigens müssen alle Passagiere eines der Folgenden vorweisen:

  • Offizielle Impfbescheinigung (einschließlich aller erforderlichen Dosen)
  • oder Negatives Ergebnis des PCR-Tests, der bis zu 72 Stunden vor Abfahrt durchgeführt wurde
  • oder Negatives Ergebnis des Schnelltests, der bis zu 24 Stunden vor Abfahrt durchgeführt wurde
  • oder Negatives Ergebnis des Selbsttests, der bis zu 24 Stunden vor Abfahrt durchgeführt wurde
  • oder Krankheitsbescheinigung zwei Monate nach Krankheit und bis zu neun Monate

3. Die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests, Schnelltests oder Selbsttests, sofern keine Impfbescheinigung vorliegt, gilt für Passagiere über 5 Jahre und das Ergebnis sollte negativ sein.

4. Ausländische Staatsbürger müssen ihre Testergebnisse im Fragebogen zur Gesundheitserklärung angeben.

5. Griechische Staatsbürger müssen ihre Testergebnisse offiziell über die Website der griechischen Regierung bekannt geben und sie beim Einsteigen in Papierform vorlegen.

6. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die obligatorische Verwendung der Maske während der Reise einzuhalten.

Abfahrten innerhalb Griechenlands (von Insel zu Insel oder von den Inseln zum Festland)

  • von Insel zu Insel: Es gelten keine besonderen Reiseanforderungen
  • Reiseanforderungen von den Inseln zum Festland: Füllen Sie den Fragebogen zur Gesundheitserklärung vor dem Einsteigen aus und übergeben Sie ihn beim Einsteigen zusammen mit Ihrem Boarding-Ticket an den Chief Purser des Schiffes

Für alle anderen Abfahrten

  • Da sich die nationalen Reisebeschränkungen und besonderen Einreisebestimmungen abrupt ändern und je nach Land oder sogar Region variieren können, wird empfohlen, die Bestimmungen für jedes Land, in das Sie reisen, vor jeder Reise sorgfältig zu lesen.
  • Der beste Ort, um diese Informationen zu finden, ist auf der Website der jeweiligen Landesregierung.
  • Sehen Sie auch hier: https://reopen.europa.eu/de/

Abfahrten aus dem Ausland nach Italien

Reichen Sie innerhalb von vierundzwanzig (24) bis zweiundsiebzig (72) Stunden vor Ihrer Ankunft in Italien das digitale Passagierlokalisierungsformular (dPLF) ein. Bitte beachten Sie, dass bei Ankunft in Italien eine gedruckte oder elektronische Kopie des eingereichten dPLF-Formulars vorgelegt werden muss. Passagiere, die den dPLF nicht eingereicht haben, können nicht einsteigen.
Weitere Details:


29. April 2021

 

Einreise nach Griechenland aus Italien

Nach jüngsten Informationen der griechischen Regierung ständige Einwohner

  • der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Österreich, Lettland, Belgien, Litauen, Bulgarien, Luxemburg, Frankreich, Malta, Deutschland, Ungarn, Dänemark, Polen, Griechenland, Portugal, Estland, Rumänien, Irland, Slowakei, Spanien, Slowenien, Slowenien, Slowenien, Slowenien, Slowenien, Slowenien, Slowenien, Slowenien Finnland),
  • des Schengener Abkommens (Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Schweiz, Griechenland, Estland, Spanien, Island, Italien, Niederlande, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Ungarn, Polen, Slowenien, Polen, Portugal, Portugal Finnland),
  • des Vereinigten Königreichs,
  • der Vereinigten Staaten von Amerika,
  • der Vereinigten Arabischen Emirate,
  • Australiens, Neuseelands, Israels, Serbiens, Südkoreas, Thailands, Ruandas und Singapurs

dürfen nach Griechenland einreisen, wenn mindestens eine der folgenden Massnahmen eintrifft:

  • Mit einen negativen molekularen Test (PCR) für COVID-19 (obligatorisch für Kinder über 5 Jahre), der mit einen oral-pharyngealen oder nasopharyngealen Abstrich bis zu 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Griechenland durchführt worden ist. Die Bescheinigung muss den Namen und die Reisepass- oder Identitätsnummer des Passagiers tragen.
  • Über Verfügung einer Impfbescheinigung, ausgestellt von einer Behörde, aus der hervorgeht, dass die Impfung mindestens 14 Tage vor der Ankunft in Griechenland abgeschlossen wurde. Die Impfbescheinigung sollte den vollständigen Namen des Passagiers, die Art des Impfstoffs und die Anzahl der Dosen enthalten.

Ständige Einwohner der Russischen Föderation müssen einen negativen molekularen Test (PCR) für COVID-19, der 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt worden ist ZUSAMMEN mit einem Impfpass vorlegen.

Alle Zertifikate müssen grundlegende Informationen in englischer Sprache enthalten und der vollständige Name muss mit dem Reisepasse oder eines anderen Reisedokuments des Passagiers übereinstimmen.


11. September 2020

 

Vor der Einreise nach Griechenland und anderen Ländern

1. Für Abfahrten Italien - Griechenland, Türkei - Griechenland
Senden Sie innerhalb von vierundzwanzig (24) bis zweiundsiebzig (72) Stunden vor ihre Ankunft in Griechenland, das elektronische Formular Passenger Locator Form (PLF), das unter https://travel.gov.gr verfügbar ist. Bitte beachten Sie, dass bei Ankunft in Griechenland eine gedruckte oder elektronische Kopie des eingereichten PLF-Formulars vorgelegt werden muss. Passagiere, die den PLF vor dem Check-in am Abfahrtshafen nicht eingereicht haben, können nicht einsteigen.

2. Für alle Abfahrten
Füllen Sie den Fragebogen zur Gesundheitserklärung vor dem Einsteigen aus und übergeben Sie ihn bei der Einschiffung zusammen mit dem Ticket an den Verantwortlichen des Schiffes.

3. PCR COVID-19-Test und zusätzliche Reisevorschriften
Da die nationalen Reisebeschränkungen und besonderen Einreisebestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein können und sich regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, die gültigen Vorschriften bei den örtlichen Behörden zu erfragen.


13. Juni 2020

 

WICHTIGER HINWEIS FÜR ABFAHRTEN: Obwohl wir uns ständig bemühen, Sie rechtzeitig und ordnungsgemäß über mögliche Zeitplanänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zu informieren, empfehlen wir Ihnen, sich auch selbst an das Hafenbüro der jeweiligen Reederei zu wenden ein Tag (1) vor Reiseantritt, um die geplante Abfahrt Ihrer gebuchten Reise zu bestätigen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die durch Verspätungen oder Stornierungen verursacht werden. Die Kontaktdaten des Hafenbüros sind in Ihrer Buchungsbestätigung enthalten.


 

Gutschein für stornierte Abfahrten

MASSNAHMEN DER RECHTLICHEN UMWELT vom 13-4-2020
Regierungsblatt 84 / A / 13-4-2020

Anträge von Passagieren auf Rückerstattung von Fährtickets sowie Tickets für internationale Reisen, die aufgrund von Reisebeschränkungen oder aufgrund der Stornierung geplanter Abflüge nach nationalem oder EU-Recht nicht reisen können, erhalten einen CREDIT VOUCHER in Höhe des Ticketpreises für die stornierte Reise.

Der Gutschein wird vom Beförderer, Reederei oder Reiseanbieter (im Folgenden als "Beförderer" bezeichnet) ausgestellt und hat ein Ablaufdatum von achtzehn (18) Monaten ab dem Datum der Reise.

Während dieser Zeit kann der Begünstigte des CREDIT VOUCHERS ihn jederzeit an jedem Ziel des Netzes des Beförderers nutzen. Bis zum Ende des CREDIT VOUCHERS wird die Schuld nicht überfällig und erforderlich.

Die Schuld wird überfällig und erforderlich, wenn achtzehn (18) Monate vergangen sind und der CREDIT VOUCHER nicht verwendet wurde.

Mit dem Engagement Ihnen zu dienen, listen wir nachfolgend die aktualisierten Bedingungen auf, die für Fährrouten und Buchungsmodalitäten gelten.

  • Alle Reservierungen/Buchungen für das Jahr 2020 werden auf Ihre Anfrage in CREDIT VOUCHERS umgewandelt.
  • Credit Vouchers sind ab dem Reisedatum, das Sie bereits haben, 18 Monaten lang gültig.
  • Sie haben den vollen bezahlten Betrag zur Verfügung, der vollständig für eine neue Reservierung verwendet werden kann.
  • Neue Reservierungen können nur per E-Mail an goFerry.de ([email protected]) und nicht über die Online-Plattform vorgenommen werden.
  • Bitte kontaktieren Sie uns frühestens 40 Tage und mindestens 72 Stunden vor dem Datum Ihrer bestehenden Reservierung, um die Reservierung in ein Credit Voucher umzuwandeln.
  • Bitte beachten Sie, dass wir derzeit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Buchungsänderungen in Credit Vouchers haben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10-30 Tage.
  • Nach Ablauf des Reisedatums Ihrer Buchung, können eingereichte Anträge nicht in Credit Voucher umgewandelt und der Buchungswert kann nicht erstattet werden.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Seajets: Credit Vouchers sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
  • Golden Star Ferries: Credit Vouchers sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
  • Aegean Speed ​​Lines: Credit Vouchers sind bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
  • Grandi Navi Veloci (Italien, Regierungsgesetz Dekret no. 9 / 02.03.2020): Credit Vouchers sind bis zum 15. Oktober 2021 gültig (innerhalb des 31. Dezember 2020 einzulösen).
  • Grimaldi Lines (Italien, Regierungsgesetz Dekret no. 9 / 02.03.2020): Reservierungen mit einem Reisedatum bis zum 31. Mai 2020 können (auf Ihre Anfrage) in einen Voucher umgewandelt werden, der bis zu 12 Monate ab dem Datum der ursprünglichen Reise verwendet werden kann. Nach 12 Monaten sind die Tickets nicht erstattungsfähig. Der Rest der Buchungen unterliegt den Standard-Stornierungsbedingungen der Reederei.
  • Minoan Lines und Grimaldi Lines Adria-Routen (Italien, Regierungsgesetz Dekret no. 9 / 02.03.2020): Reservierungen mit einem Reisedatum bis zum 15. Juni 2020 können (auf Ihre Anfrage) in einen Voucher umgewandelt werden, der bis zu 12 Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Reise verwendet werden kann. Nach 12 Monaten sind die Tickets nicht erstattungsfähig. Der Rest der Buchungen unterliegt den Standard-Stornierungsbedingungen der Reederei.
  • Ventouris Ferries: Credit Vouchers sind bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Danke für Ihr Verständnis!

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