Tiere an Bord

Nehmen Sie ihre Haustiere mit an Bord jedes Schiffes und wählen Sie zwischen tiergerechetn Innen- und Aussen-Kabinen, Tierboxen oder die einfache Deckpassage!

In welchen Bereichen des Shiffes darf mein Haustier verkehren?

Tiere dürfen sich zusammen mit ihren Besitzern problemlos auf den Außendecks des Schiffes bewegen, müssen dabei jedoch angeleint und ggf. mit Maulkorb geführt werden. Sie dürfen sich nicht in Restaurants, Salons und anderen geschlossenen Bereichen aufhalten, in denen sich Passagiere befinden. Nur zertifizierte Assistenztiere und Haustiere, die in großen, belüfteten und stabilen Transportboxen reisen, dürfen sich im Inneren des Schiffes aufhalten.

Kleine Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster, kleine Vögel und Fische müssen in einem Käfig oder einem geeigneten Behälter transportiert werden. Für größere Haustiere gibt es spezielle Unterkünfte auf dem Schiff, die während der Reise genutzt werden können.

Alle Schiffe verfügen über ausgewiesene Bereiche mit Zwingern (Boxen) für Haustiere. Diese Bereiche eignen sich auch zum Füttern und Frischhalten der Tiere.

Für die Unterbringung in den Zwingern kann bei der Buchung oder beim Check-in im Hafen eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

Haustiere dürfen normalerweise nicht im geparkten Fahrzeug in der Schiffsgarage zurückgelassen werden.

Kann mein Haustier mit in die Kabine genommen werden?

Alle Boote haben spezielle Innen- oder Außenkabinen, in denen Haustiere untergebracht werden können. Diese Kabinen bieten den gleichen Service wie normale Kabinen, haben jedoch Linoleumböden, Geruchsschächte und Unterlagen, die für die bestmögliche Pflege und Hygiene sorgen. Bis zu 3 Haustiere können zusammen mit Ihrem Besitzer in einer Tiergerechtenkabine untergebracht werden.

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl dieser Kabinen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit direkt online. Wenn Sie die Unterkunft "Tierkabine" nicht finden, gibt es für das gewünschte Datum keine solche Kabine.

Für die Unterbringung von Haustieren in Kabinen kann bei der Buchung oder beim Einchecken im Hafenbüro ein zusätzlicher Aufpreis erhoben werden.

Kann mein Haustier mit mir reisen?

Sie können Ihr Haustier problemlos mitnehmen. Ihr vierbeiniger Freund ist auf den Fähren stets willkommen! Voraussetzung ist jedoch ein gültiger Heimtierausweis.

Moderne Fähren sind so ausgestattet, dass Sie sicher und komfortabel mit Ihrem Haustier reisen können. Wichtig ist, die Anweisungen für Tiere an Bord zu befolgen und zu beachten, dass auch Ihr vierbeiniger Freund ein Ticket benötigt.

Passagiere müssen beim Check-in im Hafen oder beim Einstieg angeben, ob sie während der Fährüberfahrt von einem Tier begleitet werden.

Hinweis: Die Besitzer sind voll verantwortlich für den ordnungsgemäßen Umgang mit ihrem Haustier sowie für Schäden, die Menschen, Eigentum oder anderen Tieren zugefügt werden. Es wird empfohlen, zwei Stunden vor Abfahrt zu fasten, Wasser bereitzustellen und plötzliche Temperaturwechsel zu vermeiden.

Was gilt für Passagiere mit Behinderungen, die von ausgebildeten Haustieren begleitet werden?

Passagiere mit Behinderungen, die von speziell ausgebildeten Haustieren begleitet werden, müssen über die entsprechenden und gültigen Papiere/Bescheinigungen verfügen, die es dem Tier ermöglichen, während der gesamten Überfahrt beim Eigentümer zu bleiben und Ihn in allen Bereichen des Schiffes ständig zu begleiten.

Was passiert mit meinem Haustier wenn ich Camping an Bord gebucht habe?

Es ist erlaubt Tiere während der Überfahrt im Wohnmobil oder Wohnwagen bei sich zu haben wenn Sie Camping an Bord gebucht haben.

Sollte der Lärm andere Passagiere jedoch stören muss das Tier in eine der vorgesehenen Boxen gebracht werden. Diese Option ist kostenlos.

Welche Dokumente benötige ich, um mit meinem Haustier zu reisen?

Je nach Reiseziel – Inland, Schengen-/Nicht-Schengen-Länder oder von einem Drittstaat in einen EU-Mitgliedstaat – gelten folgende Regeln:

Inlandsreisen

Für Reisen innerhalb eines Landes sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Registrierung im Heimtierregister (registrierter Mikrochip)
  • Gesundheitszeugnis vom Tierarzt

Schengen-/Nicht-Schengen-Länder

Für Reisen mit Haustieren zwischen Schengen-Ländern oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land ist erforderlich:

  • Haustierpass

Von Drittstaaten in einen EU-Mitgliedstaat

Bei Reisen aus Drittstaaten in einen EU-Mitgliedstaat müssen beim Einstieg folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Registrierung im Heimtierregister (registrierter Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung)
  • Gesundheitszeugnis gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
  • Kopie des Zertifikats mit elektronischen Tierdaten
  • Kopie des Tollwutimpfzertifikats
  • Zusätzlich zur Impfung müssen Haustiere eine sogenannte „Antikörper-Titration“ durchführen lassen Dazu ist eine spezifische Untersuchung in einem EU-anerkannten Labor mindestens einen Monat nach der Tollwutimpfung erforderlich, um festzustellen, ob ein Mindestschutzlevel (über 0,5 ul/ml) erreicht ist
  • Das Testergebnis muss zusammen mit der bei der Einschiffung vorzulegenden Dokumentation vorgelegt werden, und das Mindestschutzlevel muss im tierärztlichen Zeugnis oder im Heimtierausweis vermerkt sein

Hinweis: Auf den Linien nach Tunesien ist es gemäß offizieller Mitteilung des tunesischen Verkehrsministeriums (OMMP) ausdrücklich verboten, Hunde der folgenden Rassen einzuschiffen: Pit Bull, Rottweiler, Tosa, Mastiff und Boer Bull. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird das Haustier nicht eingeschifft.