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Reisedokumente & Einreisebestimmungen

Vermeiden Sie Verzögerungen im Hafen, indem Sie sicherstellen, dass Sie die korrekten Reisedokumente für Ihre Fährüberfahrt dabei haben. Informieren Sie sich über die erforderlichen Ausweispapiere, die Bestimmungen für die Reise mit Minderjährigen, die Standard-Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum (EES) und die Ausfuhrbestimmungen für Fahrzeuge, um ein reibungsloses Boarding zu gewährleisten.

Gibt es saisonale Fahrzeugbeschränkungen oder spezielle Regeln für Ausfuhrdokumente (MRN)?

Gibt es saisonale Beschränkungen für Fahrzeuge oder besondere Vorschriften für Exportdokumente (MRN)?

Auf bestimmten internationalen Fährverbindungen gelten besondere Zollanmeldungs- oder saisonale Beschränkungen für Exportfahrzeuge, gewerbliche Transporter und Gütertransporte.

Vorschriften für Fahrzeugexport und saisonale Reisen:

  • Ausfuhrfahrzeuge (MRN): Wenn Sie mit einem Fahrzeug einschiffen, das für den dauerhaften Export über internationale Grenzen bestimmt ist, müssen Sie dem Ticketbüro im Hafen vor der Einschiffung die MRN (Movement Reference Number) vorlegen

  • Saisonale Fahrzeugeinschränkungen: Bestimmte Häfen verhängen saisonale Fahrverbote oder eingeschränkte Dokumentationsrichtlinien für Nutzfahrzeuge, Gütertransportfahrzeuge oder neu zugelassene Autos (z. B. Sommersperren in nordafrikanischen Häfen wie Algier oder Béjaïa). Überprüfen Sie vor der Buchung stets die Zulässigkeit Ihres Fahrzeugs

Planen Sie eine Reise mit dem Wohnmobil oder Camper? Bitte informieren Sie sich unter Reisen mit Wohnmobil & Camper über die Garagenregeln.

Welche Ausweisdokumente sind für internationale Überfahrten erforderlich?

Alle Passagiere auf internationalen Fährverbindungen müssen beim Check-in gültige Original-Ausweisdokumente vorlegen.

Wichtige Bestimmungen zu Ausweisdokumenten für internationale Überfahrten:

  • Fotokopien und digitale Screenshots: Fotokopien, Fotos auf Smartphones oder digitale Screenshots werden unter keinen Umständen akzeptiert. Jeder Passagier – einschließlich Säuglingen und Minderjährigen – muss beim Check-in ein physisches Originaldokument vorlegen

  • Einschränkung bei Papierausweisen: Herkömmliche Personalausweise in Papierform (wie ältere Papierformate, die in Teilen Europas, z. B. Italien oder Griechenland, ausgestellt wurden) sind ausschließlich für Inlandsreisen zugelassen

  • Obligatorische Ausweise für internationale Reisen: Für grenzüberschreitende Überfahrten (z. B. Reisen von Italien nach Korsika, Frankreich oder Griechenland) ist für alle Passagiere ein elektronischer Personalausweis (CIE) im Original oder ein gültiger Reisepass erforderlich

Welche Regeln & erforderlichen Dokumente gelten für Minderjährige auf internationalen Routen?

Internationale Seeverkehrsvorschriften und Grenzbehörden schreiben für minderjährige Reisende – abhängig von deren Alter und den begleitenden Erziehungsberechtigten – spezifische Dokumentationspflichten vor.

Dokumente & Altersbestimmungen für Minderjährige:

  • Passagiere unter 14 Jahren: Müssen während der gesamten Reise von einem Elternteil oder einem offiziellen Erziehungsberechtigten begleitet werden

  • Passagiere im Alter von 14 bis 18 Jahren: Dürfen allein reisen, sofern sie eine von den Eltern unterzeichnete Einverständniserklärung vorlegen, die den Fährbetreiber ausdrücklich von der Haftung entbindet

  • Begleitung durch eine Person, die kein Elternteil ist: Reist ein Minderjähriger mit einem Erwachsenen, der nicht sein gesetzlicher Erziehungsberechtigter ist (z. B. ein Verwandter oder Reiseleiter), ist eine offizielle, von den Eltern unterzeichnete Haftungsfreistellungserklärung erforderlich

  • Auslandsreisen mit nur einem Elternteil: Reist ein Minderjähriger ins Ausland und wird dabei nur von einem Elternteil begleitet, ist für die Grenzkontrolle die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder des gesetzlichen Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich

Wie beeinflussen biometrische Kontrollen des Einreise-/Ausreisesystems (EES) des Schengen-Raums Schiffsreisen?

Das Schengen-Ein-/Ausreisesystem (EES) ist ein automatisiertes Grenzkontrollverfahren für Reisende aus Nicht-EU-/Nicht-Schengen-Staaten, die internationale Grenzen in den Schengen-Raum überschreiten.

Wichtige EES-Vorgaben für Fährpassagiere:

  • Biometrische Registrierung: Reisende aus Nicht-EU- oder Nicht-Schengen-Staaten, die in den Schengen-Raum einreisen, müssen bei ihrer ersten Einreise eine kurze biometrische Registrierung durchlaufen – einschließlich Gesichtsscan und Abnahme von Fingerabdrücken

  • Hinweis zu möglichen Verzögerungen im Hafen: Da die erstmalige biometrische Registrierung pro Passagier zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt, kann es an den Grenzkontrollen internationaler Fährterminals zu längeren Wartezeiten als üblich kommen. Bei der Einreise in den Schengen-Raum wird dringend empfohlen, früher im Hafen einzutreffen, als es die üblichen Check-in-Empfehlungen vorsehen

Für genaue Ankunftszeiten nach Routen, Garagenrichtlinien und Check-in-Standorte der Hafenbüros informieren Sie sich bitte unter Check-in & Einschiffung.