Reisedokumente & Einreisebestimmungen
Das Überschreiten internationaler Grenzen oder das Befahren regionaler Gewässer erfordert die Vorlage der korrekten Reiseunterlagen sowie die Einhaltung der maritimen Sicherheitsbestimmungen. Um Verzögerungen oder eine Verweigerung der Einschiffung im Hafen zu vermeiden, muss jeder Passagier – einschließlich Kleinkindern, Minderjährigen und Fahrzeugführern – im Besitz gültiger Original-Ausweisdokumente sein.
Erkunden Sie die folgenden Kategorien, um sich vor Fahrtantritt über Personalausweisanforderungen, Regeln für das Reisen mit Minderjährigen, die neuen Schengen-Einreisebestimmungen (EES) und Bestimmungen zur Fahrzeugausfuhr zu informieren.
Ausfuhrfahrzeuge (MRN): Wenn Sie mit einem Fahrzeug einschiffen, das für den dauerhaften Export über internationale Grenzen bestimmt ist, müssen Sie dem Ticketbüro im Hafen vor der Einschiffung die MRN (Movement Reference Number) vorlegen
Saisonale Fahrzeugeinschränkungen: Bestimmte Häfen verhängen saisonale Fahrverbote oder eingeschränkte Dokumentationsrichtlinien für Nutzfahrzeuge, Gütertransportfahrzeuge oder neu zugelassene Autos (z. B. Sommersperren in nordafrikanischen Häfen wie Algier oder Béjaïa). Überprüfen Sie vor der Buchung stets die Zulässigkeit Ihres Fahrzeugs
Planen Sie eine Reise mit dem Wohnmobil oder Camper? Bitte informieren Sie sich unter Reisen mit Wohnmobil & Camper über die Garagenregeln.
Fotokopien & digitale Screenshots: Fotokopien oder Screenshots auf dem Smartphone werden generell nicht akzeptiert. Jeder Passagier muss beim Check-in ein gültiges Original-Ausweisdokument vorlegen
Einschränkung für Papier-Ausweisdokumente: Papierausweise (wie z. B. ältere Formate aus Teilen Europas wie Italien oder Griechenland) sind strikt auf Inlandsreisen beschränkt. Für internationale Überfahrten (z. B. von Italien nach Korsika oder Frankreich) ist ein elektronischer Personalausweis (CIE) im Original oder ein gültiger Reisepass für alle Passagiere verpflichtend
Passagiere unter 14 Jahren: Müssen während der gesamten Reise stets von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Erziehungsberechtigten begleitet werden
Passagiere im Alter von 14–18 Jahren: Können selbstständig reisen, sofern sie eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, die das Fährunternehmen ausdrücklich von der Haftung freistellt
In Begleitung einer Person, die kein Elternteil ist: Reist ein Minderjähriger mit einem Erwachsenen, der nicht sein gesetzlicher Elternteil ist (z. B. einem Verwandten oder Reiseleiter), ist eine offizielle, von den Eltern unterzeichnete Haftungsfreistellung erforderlich
Internationale Reisen mit nur einem Elternteil: Reist ein Minderjähriger nur mit einem Elternteil ins Ausland, ist die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten für die Grenzkontrolle zwingend erforderlich
Schengen-Einreise-/Ausreisesystem (EES): Das EES verpflichtet Reisende aus Nicht-EU-/Schengen-Staaten bei der Einreise in den Schengen-Raum zu einer kurzen biometrischen Registrierung bei der ersten Einreise (Gesichtsscan und Erfassung von Fingerabdrücken)
Hinweis zu Verzögerungen im Hafen: Da die Erstregistrierung von Biometriedaten zusätzliche Zeit pro Passagier in Anspruch nimmt, können die Warteschlangen an internationalen Fährterminals länger als üblich sein. Wir empfehlen Ihnen dringend, früher als üblich im Hafen einzutreffen, wenn Sie in die Schengen-Zone einreisen
Für genaue Ankunftszeiten nach Routen, Garagenrichtlinien und Check-in-Standorte der Hafenbüros informieren Sie sich bitte unter Check-in & Einschiffung.