Die Beförderung der Passagiere, ihres Gepäcks und der mitgeführten Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der internationalen Verträge und Übereinkommen sowie der allgemeinen Beförderungsbedingungen (zusammenfassend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet), wie sie von der „BLUE STAR FERRIES MARITIME S.A. & CO JOINT VENTURE“ (im Folgenden als „die Gesellschaft“ bezeichnet) festgelegt wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Beförderer für Tod, Krankheit, Beschädigung oder Verlust von Fahrzeugen und Gepäck sowie für Verspätungen oder Routenabweichungen. Exemplare der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Gesellschaft sind auf Anfrage erhältlich.
Fahrpläne & Fahrpreise
Abfahrts- und Ankunftszeiten sind in Ortszeit angegeben. Die angegebenen Ankunftszeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem das Schiff an der Hafeneinfahrt eintrifft. Sollten sich Bedingungen ändern, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Fahrpläne, Fahrpreise und Routen zu ändern oder von vertraglichen Verpflichtungen ohne vorherige Ankündigung zurückzutreten. Die Gesellschaft haftet jedoch nicht für daraus entstehende Schäden. Die vorgenannten Bedingungen umfassen jede Art unvorhersehbarer Umstände wie Treibstoffpreiserhöhungen oder Währungsschwankungen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können, hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Die Gesellschaft kann nicht für Verspätungen haftbar gemacht werden, die durch Dritte, Hafenbehörden oder extreme und ungewöhnliche Wetterbedingungen verursacht werden. Fahrpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Reservierungsanforderungen
In Übereinstimmung mit den internationalen SOLAS-Vorschriften und EU-Bestimmungen sind Passagiere verpflichtet, bei der Reservierung folgende Informationen anzugeben:
Vor- und Nachname
Geschlecht
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Kontakttelefonnummer
E-Mail-Adresse
Fahrzeugtyp und Amtliches Kennzeichen (falls zutreffend)
Art des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass oder sonstiges)
Ausweisnummer (Personalausweis, Reisepass oder sonstiges)
Zusätzlich muss bei Reisen mit einem Haustier die Pass- oder Heimtierausweisnummer des Haustieres angegeben werden.
Gültigkeit der Tickets
Tickets sind ab dem Reisedatum (nicht ab dem Datum der Reservierung, Ausstellung oder des Drucks) ein Jahr lang gültig, ausgenommen Tickets mit Spezialtarifen und eingeschränkter Gültigkeit. Wird das Ticket einmal oder mehrmals ersetzt (neues Reisedatum, Umwandlung in ein offenes Ticket), behält es die Gültigkeit des ursprünglichen Tickets. Ein Ticket ist nicht übertragbar, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die zur Reise berechtigte Person ist die auf dem Ticket (Beförderungsvertrag) namentlich genannte Person. Eine Änderung des Vor- und Nachnamens des Passagiers auf einem ausgestellten Ticket ist nicht zulässig. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, von den Passagieren vor der Reise die Vorlage gültiger Ausweisdokumente zu verlangen, und übernimmt keine Haftung, falls ein anderer als die laut Ticket reiseberechtigte Person reist oder eine Erstattung erhält, sofern diese der Gesellschaft entsprechende Ausweisdokumente vorgelegt hat.
Wechselkurs
Die Preise für in anderen Ländern oder an Bord gekaufte Tickets können aufgrund von Wechselkursschwankungen abweichen.
Stornierungen & Erstattungen
Für Stornierungen und Erstattungen sollten sich Passagiere ausschließlich an die Stelle wenden, über die ihr Ticket ausgestellt wurde, beispielsweise an das Reisebüro.
Offene Tickets
Ein Ticket mit offenem Rückreisedatum, das ursprünglich als offen ausgestellt und nicht nachträglich umgewandelt wurde, ist ab dem Ausstellungsdatum (nicht Druck- oder Reservierungsdatum) ein Jahr lang gültig und wird im Falle einer Stornierung zu 100 % erstattet, sofern der Stornierungsantrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.
Ein in ein offenes Ticket umgewandeltes Ticket ist ab dem Reisedatum (nicht Ausstellungs-, Druck- oder Reservierungsdatum) des ursprünglichen Tickets ein Jahr lang gültig. Im Falle einer Stornierung gilt das Datum der Umwandlung als Stornierungsdatum und die Erstattung erfolgt in Bezug auf das Reisedatum des ursprünglichen Tickets.
Passagiere mit einem offenen Rückfahrtticket müssen ihre Rückreise rechtzeitig im Voraus über das Reisebüro, den Premium Sales Agent, die Hafenagentur oder die Büros der Gesellschaft buchen, bei denen die Reservierung und Zahlung vorgenommen wurden. Offene Rückfahrpreise werden immer auf Basis des Nebensaisontarifs berechnet. Reist ein Passagier in der Zwischen- oder Hochsaison oder während eines Zeitraums, in dem ein neuer Tarif gilt, muss die Differenz zwischen dem aktuellen und dem vorausbezahlten Fahrpreis vom Passagier nachgezahlt werden. Die Reservierung erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Gesellschaft kann die Reservierung der Passagiere für deren gewünschte Reisedaten oder Unterbringungsart nicht immer garantieren. Es können alternative Reisedaten oder Unterbringungsarten angeboten werden.
Verlorene Tickets
Im Falle eines Ticketverlusts muss der Passagier umgehend das ausstellende Reisebüro, den Premium Sales Agent, den Hafenagenten oder die Gesellschaft benachrichtigen. Das neu gedruckte Ticket kann nur vom reisenden Passagier gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Abfahrtshafen abgeholt werden.
Hinweis: Beim Check-in müssen alle Passagiere einen gültigen originalen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Ermäßigungen
Folgende Passagiere haben Anspruch auf ermäßigte Fahrpreise:
Kleinkinder
Kinder von 4 bis 12 Jahren
Senioren
Jugendliche von 13 bis 25 Jahren
Mitglieder bestimmter Automobilclubs & Campingclubs
Inhaber von Interrail-, Balkan Flexipass-, RIT-, FIP- und NRT-Bahntickets
Mitglieder des Seasmiles-Treueclubs
Gültige Originalnachweise über den Anspruch auf ermäßigte Fahrpreise sind bei der Reservierung und beim Check-in vorzulegen. Ermäßigungen müssen bei der Reservierung geltend gemacht werden. Nach Beendigung der Reise kann kein Fahrpreis mehr erstattet werden.
Gruppenanfragen
Gruppentarife können über die Gesellschaft, Reisebüros und Premium Sales Agents angefordert werden. Eine Gruppe besteht aus mindestens 16 Passagieren. Für den Zeitraum vom 15.07. bis 15.09. besteht eine Gruppe aus mindestens 20 Passagieren.
Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen
Minderjährige Passagiere unter 15 Jahren dürfen nicht alleine reisen.
Ausfüllen einer Eidesstattlichen Erklärung durch den Elternteil oder den gesetzlichen Vormund des Minderjährigen mit dessen/deren Unterschrift, die von einer zuständigen Behörde beglaubigt sein muss.
Für die Einschiffung muss der minderjährige Passagier die originale und beglaubigte Eidesstattliche Erklärung zusammen mit dem Ticket sowie seinen Personalausweis zur Identifizierung mit sich führen.
In jedem Fall trägt der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des minderjährigen Passagiers die volle Verantwortung für die rechtzeitige Beschaffung und Beglaubigung der Eidesstattlichen Erklärung sowie aller eventuell erforderlichen Begleitdokumente im Abfahrtshafen.
Unter keinen Umständen haftet die Gesellschaft, wenn aufgrund unzureichender Dokumente und/oder Identitätsnachweise die Einschiffung durch die Schiffsoffiziere oder die Hafenbehörden verweigert wird.
Entsprechende Erklärungsformulare sind bei den örtlichen Hafenbüros der Gesellschaft erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Passagiere mit Behinderungen
An Bord unserer Schiffe gibt es speziell ausgestattete Kabinen mit einfachem Zugang und barrierefreier Nutzung für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen. Aufgrund der begrenzten Anzahl dieser Kabinen ist eine vorherige Reservierung erforderlich. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice, indem Sie eine Anfrage über unser Help Center einreichen.
Haustiere
Aufgrund des geltenden Rechtsrahmens ist die Registrierung von Haustieren, die auf Schiffen mitreisen, im elektronischen Reservierungssystem verpflichtend. Passagiere, die mit Haustieren reisen, müssen dies bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets angeben, damit auch für die Haustiere Tickets ausgestellt werden können.
Gemäß der europäischen Verordnung darf die Anzahl der Haustiere, die den Besitzer oder Betreuer während einer nicht-kommerziellen Reise begleiten dürfen, fünf (5) nicht überschreiten.
An Bord unserer Schiffe steht eine begrenzte Anzahl von Zwingerplätzen (Kennels) zur Verfügung, die im Voraus gebucht werden müssen. Darüber hinaus gibt es eine begrenzte Anzahl von Kabinen, die für die Mitnahme von Haustieren zur Verfügung stehen. Auch diese müssen im Voraus reserviert werden. Unbegleitete Haustiere werden nicht akzeptiert.
Besitzer oder Betreuer sind verpflichtet, während der Reise die gültigen Gesundheitsdokumente ihres Haustieres mit sich zu führen (EU-Bürger benötigen zusätzlich den EU-Heimtierausweis) und alle Einreisebestimmungen zu befolgen. Für alle Katzen, Hunde und Frettchen ist ein gültiger Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte stets Ihren Tierarzt und Ihr örtliches Reisebüro. Haustiere sind in Innenbereichen (Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Bereichen) oder in Fahrzeugen nicht gestattet, und der Zutritt zum Fahrzeugdeck ist während der Überfahrt verboten. Beim Aufenthalten auf den offenen Decks müssen Haustiere einen Maulkorb tragen, an der Leine geführt werden und vom Besitzer oder Betreuer begleitet werden. Der Besitzer oder Betreuer trägt die volle Verantwortung für die Pflege, Sicherheit und Hygiene des Haustieres sowie für die Einhaltung aller diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften.
Darüber hinaus haften Tierhalter allein für alle möglichen Schäden oder Verletzungen, die durch ihre Tiere gegenüber Dritten verursacht werden. Von den oben genannten Einschränkungen ausgenommen sind Assistenz- und Therapiehunde, die ihren Besitzer – solange sie an der Leine geführt werden – ohne Transportkäfig und ohne Maulkorb unabhängig von ihrer Größe in Innenräume begleiten dürfen. Die Besitzer müssen die entsprechenden Zertifikate für diese Tiere mitführen.
Hinweis: Die Beförderung von lebenden Tieren (außer Haustieren) unterliegt den Frachtbedingungen der Gesellschaft. Für weitere Informationen sollten sich Passagiere an den Kundenservice der Gesellschaft wenden.
Wohnwagen & Wohnmobile
Die LPG-/Gaszufuhr muss während der Fahrt geschlossen bleiben.
Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen
Passagiere, die mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieben/Kraftstoffen (AFVs) reisen, müssen dies bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets angeben.
Zu den Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) gehören:
Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge, die Akkumulatoren (Batterien) mitführen
Fahrzeuge, die flüssige und komprimierte Gaskraftstoffe nutzen
Bei reinen Elektrofahrzeugen müssen die Eigentümer sicherstellen, dass der Ladezustand der Batterie während der Fahrt an Bord 40 % ihrer Gesamtkapazität nicht überschreitet.
Bei Fahrzeugen mit anderen alternativen Kraftstoffen wie Flüssiggas (LPG) oder Erdgas darf der Kraftstofftank während der Fahrt an Bord 50 % seiner Gesamtkapazität nicht überschreiten.
Die oben genannten Beförderungsmaßnahmen gelten auch für unbegleitete Fahrzeuge.
Die Passagiere/Fahrer eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb (AFV) müssen die Besatzung unverzüglich informieren, falls sie eine Alarmanzeige von ihrem Fahrzeug erhalten.
Speisen & Getränke
Speisen und Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.
Persönliche Gegenstände
Passagiere können ihre Wertsachen im Zahlmeisterbüro (Purser's Office) zur Aufbewahrung abgeben, sofern deren Gesamtwert 500 € nicht übersteigt. Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die in offenen Aufbewahrungsräumen oder in Kabinen zurückgelassen werden. Bitte melden Sie den Verlust von persönlichen Gegenständen während der Reise an der Rezeption an Bord oder rufen Sie den Kundenservice an. Persönliche Gegenstände, die in Fahrzeugen zurückgelassen wurden, sind während der Fahrt nicht zugänglich, da das Betreten der Garage nach Abfahrt des Schiffes verboten ist.
Boarding-Verfahren & Einreisebestimmungen
Aufgrund unserer Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security Code) werden alle Passagiere höflich gebeten, sich mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit im Einschiffungsbereich einzufinden. Alle Passagiere sind verpflichtet, beim Check-in und gegenüber dem autorisierten Personal des Schiffes ihre Bordkarte, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Fahrzeugschein sowie alle gültigen Dokumente vorzulegen, die ihren Anspruch auf ermäßigte Tickets belegen (falls sie solche Tickets besitzen). Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Personen die Einschiffung zu verweigern, die nach bestem Wissen der Gesellschaft nicht über gültige Reisedokumente verfügen oder ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können. Im Falle eines Bußgeldes, das von der Einwanderungsbehörde verhängt wird, wird der Betrag dem Passagier in Rechnung gestellt, der es versäumt hat, die ordnungsgemäßen rechtlichen Dokumente vorzulegen. Die Gesellschaft kann nicht verantwortlich gemacht werden, falls Behörden einen Passagier an der Weiterreise hindern. Falls Einwanderungsbeamte die Einreise verweigern, wird der Passagier auf eigene Kosten an seinen Abfahrtsort zurückgeschickt. Wir empfehlen Bürgern aller Staaten, sich für Einzelheiten an das zuständige Konsulat zu wenden. Auch Säuglinge und Kinder benötigen offizielle Ausweisdokumente.
Alle Personen und alle an Bord des Schiffes gebrachten Gegenstände können durchsucht werden. Personen, die sich dieser Aufforderung widersetzen, wird der Zugang an Bord verweigert und sie werden den zuständigen Hafenbehörden gemeldet. Wenn ein an Bord befindlicher Passagier vor der Abfahrt von Bord gehen möchte, muss er sein gesamtes Handgepäck und/oder Fahrzeug mitnehmen. Bei Fahrzeugen aller Art beachten Sie bitte die Möglichkeit, dass Sie diese aufgrund ihrer vorher zugewiesenen Parkpositionen möglicherweise nicht aus der Schiffsgarage entfernen können.
Die Beförderung von Waffen, Munition, explosionsgefährlichen, leicht entzündlichen, brennbaren und generell gefährlichen Stoffen ist strikt untersagt.
Zusatzleistungen
Die Gesellschaft kann optionale Zusatzleistungen anbieten, die von unabhängigen Drittanbietern bereitgestellt werden. Solche Leistungen sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags und unterliegen separaten Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs zur Verfügung gestellt werden.
Währung an Bord
Die an Bord verwendete Währung ist der Euro. Auf einigen Schiffen stehen Geldautomaten (ATM) zur Verfügung. Gängige Kreditkarten werden akzeptiert.
Telekommunikation & Internet
Folgende Kommunikationsmöglichkeiten stehen an Bord zur Verfügung:
Die Nutzung persönlicher Mobiltelefone während der gesamten Dauer der Reise. Für diesen Satelliten-Roaming-Dienst gelten unterschiedliche Tarife. Informationen zu den Tarifen dieses Dienstes erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter
Drahtlose Internetverbindung (Wi-Fi) während der gesamten Reise durch den Kauf einer Satelliten-Verbindungskarte
Direktleitung zum Kundenservice
Für Anfragen, Kommentare oder Anregungen an den Kundenservice reichen Sie Ihre Anfrage bitte über das Help Center ein, indem Sie die gewünschte Kategorie auswählen.
Nützliche Informationen
Jede Kabine wird je nach Anzahl der Passagiere, die sie nutzen, und nicht nach der Anzahl der in der Kabine vorhandenen Betten oder den (zusätzlichen) Einrichtungen, die sie bietet, als 2-Bett-, 3-Bett- oder 4-Bett-Kabine gekennzeichnet und angeboten. Passagiere können alle öffentlichen Bereiche der Schiffe (Bars, Restaurants, Lounges usw.) frei nutzen. Das Schlafen in den Lounges oder Korridoren ist verboten. Passagiere müssen den Anweisungen der Besatzung hinsichtlich der Einhaltung von Sicherheitsregeln und des ordnungsgemäßen Schiffsbetriebs Folge leisten.
Änderung der Bedingungen
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die oben genannten Allgemeinen Bedingungen jederzeit, auch nach Abschluss des Buchungsvorgangs, einseitig zu ändern oder zu erneuern und ist nicht verpflichtet, den Passagier vorab zu informieren. Beispielsweise kann die Gesellschaft die Bedingungen für Stornierungen, Erstattungen oder offene Tickets aufgrund von Änderungen im bestehenden nationalen oder europäischen Rechtsrahmen ändern.
Rechte der Fahrgäste
Anspruch auf Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung:
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer oder dessen Versicherer von bis zu 250.000 SZR (Sonderziehungsrechte), mit Ausnahme von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen (z. B. Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter). Der Schadenersatz kann bis zu 400.000 SZR betragen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit eingetreten ist
Nicht-Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer oder dessen Versicherer von bis zu 400.000 SZR, wenn er/sie nachweist, dass das Ereignis auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers zurückzuführen ist
Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck:
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer von bis zu 2.250 SZR, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit eingetreten ist
Nicht-Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer von bis zu 2.250 SZR, wenn er/sie nachweist, dass das Ereignis auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers zurückzuführen ist
Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck als Kabinengepäck:
Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer von bis zu 12.700 SZR (Fahrzeuge, einschließlich im oder auf dem Fahrzeug befördertem Gepäck) oder 3.375 SZR (sonstiges Gepäck), es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit eingetreten ist.
Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen:
Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer von bis zu 3.375 SZR für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, übertragbaren Wertpapieren, Gold, Silberwaren, Schmuck, Verzierungen und Kunstgegenständen nur dann, wenn diese beim Beförderer zur vereinbarten sicheren Aufbewahrung hinterlegt wurden.
Anspruch eines Fahrgasts mit eingeschränkter Mobilität auf Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitäts- oder anderen speziellen Ausrüstungen:
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer entsprechend dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit eingetreten ist
Nicht-Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz vom Beförderer entsprechend dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, wenn er/sie nachweist, dass das Ereignis auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers zurückzuführen ist
Anspruch auf eine Vorschusszahlung bei einem Schifffahrtsereignis:
Im Falle von Tod oder Körperverletzung hat der Fahrgast oder eine andere schadenersatzberechtigte Person Anspruch auf eine Vorschusszahlung zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse. Die Zahlung wird auf der Grundlage des erlittenen Schadens berechnet, erfolgt innerhalb von 15 Tagen und beträgt im Todesfall nicht weniger als 21.000 EUR.
Verfahrenselemente & sonstige Angelegenheiten
Schriftliche Anzeige: Im Falle der Beschädigung von Kabinen- oder sonstigem Gepäck muss der Fahrgast dem Beförderer rechtzeitig eine schriftliche Anzeige erstatten. Unterlässt er dies, verliert der Fahrgast seinen Anspruch auf Schadenersatz
Fristen für die Ausübung der Fahrgastrechte: Im Allgemeinen muss jede Schadensersatzklage vor einem zuständigen Gericht innerhalb einer Frist von 2 Jahren erhoben werden. Der Beginn dieser Verjährungsfrist kann je nach Art des Schadens unterschiedlich sein
Haftungsausschlüsse: Die Haftung des Beförderers kann gemindert werden, wenn er nachweist, dass Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder der Verlust bzw. die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Fahrgasts verursacht oder mitverursacht wurde
Die Höchstgrenzen für die verschiedenen Schadenersatzbeträge gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung des Beförderers, eines Bediensteten oder Agenten des Beförderers oder des ausführenden Beförderers zurückzuführen ist, die in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder in dem Wissen begangen wurde, dass ein solcher Schaden wahrscheinlich entstehen würde.